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Unser 2016 verabschiedetes Papier umfasst 54 Aussagen zur Umsetzung der Energiewende. Ein Großteil der Forderungen hat weiterhin Bestand und dient als Backup der neuen Fassung . Neu formuliert wurden im Jahr 2020 insgesamt 14 Positionen.
Ergänzt werden diese Positionen durch das 2023 verabschiedete Positionspapier der IHKs in Schleswig-Holstein zum Thema Stromgebotszonen. Im Dezember 2023 erfolgte dann eine ergänzende Positionierung zum Thema CCS CCU.
Warum ist dieses Thema wichtig?
In Schleswig-Holstein ist die Energiewende keine Zukunftstheorie. Mit seinen geographischen und klimatischen Merkmalen bietet unser Land beste Voraussetzungen, um Vorreiter der künftigen Energieversorgung zu sein. Rechnerisch konnte hier bereits im vergangenen Jahr der Bruttostromverbrauch zu mehr als 160 Prozent durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Damit ist der Anteil in Schleswig-Holstein knapp viermal so hoch wie im Bundesdurchschnitt.
Die Energiepolitik ist sehr dynamisch. Laufend neue Vorgaben in der EU (bspw. Green Deal), auf Bundesebene (bspw. EEG-Novelle) und auch auf Landesebene (bspw. Regionalplanung Windenergie) erfordern, dass wir als IHK-Organisation im Zuge der Interessenvertretung fortlaufend neue Entwicklungen registrieren und einordnen müssen. Themen geraten schnell auf die politische Agenda und Fristen für Stellungnahmen sind häufig sehr kurz. Beispielsweise waren zum Zeitpunkt unserer letzten Aktualisierung der Positionen im Jahr 2016 Themen wie Wasserstoff, CO2-Bepreisung und Netzentgelte nicht derart im Fokus, wie es heute der Fall ist.
Welche Maßnahmen und Weichenstellungen erforderlich sind, um die Energieversorgung auf lange Sicht und in verantwortungsvoller Weise sicherzustellen, werden in der Neuauflage der "Energiepolitischen Positionen" zusammengefasst.
Das Thema „Energie“ wird dabei nicht isoliert betrachtet, sondern in den unbedingt notwendigen Kontext mit Aspekten wie Infrastruktur, Forschung und Entwicklung, Fachkräftesicherung und rechtliche Rahmenbedingungen gesetzt.
Die überarbeitete Fassung dient der Aktualisierung bereits bestehender Positionen und der Ergänzung um weitere Positionen.
Frühere IHK-Positionen:
Erste Fassung - Juni 2013
Zweite Fassung - Juni 2016
Meinungsbildungsprozess:
07/2020 bis 09/2020: Erarbeitung erster Entwurf - Energieausschuss und Hauptamt
11/2020: Festlegung zweite Entwurfsfassung - Energieausschuss
11/2020: Vorlage Präsidium
11/2020 bis 12/2020 Konsultationsphase
12/2020: Beschluss Vollversammlung
Die Strompreise sind im Vergleich zu den Jahren vor 2021 auf einem hohen Niveau. Das trifft in Schleswig-Holstein ansässige Gewerbebetreibe besonders hart, da die hiesigen Stromnetzentgelte (Verteilnetz) im deutschlandweiten Vergleich ebenfalls sehr hoch sind. Hinzu kommt, dass die Kosten für das bundesweite Netzengpass-management (insb. Redispatchkosten) immer weiter steigen und auch die Verteilnetzentgelte regional weiter nach oben treiben. Dies belastet Gewerbe und Industrie zusätzlich. Die Einführung von Stromgebotszonen könnte unter bestimmten Voraussetzungen für Entlastung sorgen.
Welche Unternehmen sind betroffen?
Alle Betriebe in Schleswig-Holstein. Ziel muss es daher sein, den weiteren Strompreisanstieg nicht nur zu begrenzen, sondern vielmehr dafür zu sorgen, dass die Strompreise auf einem Niveau stabilisiert werden, das Schleswig-Holstein für ansässige Gewerbetriebe und auch für Neuansiedlungen als Standort attraktiv macht und zugleich der Anreiz zum weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien im Land erhalten bleibt.
Frühere IHK-Positionen zu diesem Thema
Energiepolitische Positionen 2020
Position der IHK Schleswig-Holstein „Netzkosten gerechter verteilen“ 2020
Meinungsbildungsprozess
01 bis 03/2023 Erarbeitung der Position im Haupt- und Ehrenamt
03/2023 - Befassung Präsidium
05/2023 – Konsultationsphase
07.06.2022 – Beschluss Vollversammlung
Position der IHK Flensburg zu CCS/CCU
Die Mitglieder Vollversammlung und des Präsidiums der IHK Flensburg - beide bestimmen die Richtlinien der IHK-Arbeit - haben sich auf ihren Sitzungen intensiv mit den Themen CCS und CCU beschäftigt. Nach Anhörung von Experten sowie unter Berücksichtigung der Diskussionen in Vollversammlung und Präsidium wurde ein Positionspapier erarbeitet, das auf der Vollversammlung im Dezember 2023 beschlossen wurde.
10/2023 – Konsultationsphase Auftakt
10/2023 – Diskussion Vollversammlung
11/2023 – Entwurf Papier und Diskussion Ausschüsse
11/2023 – Abstimmung Präsidium
12/2023 – Beschlussfassung durch die Vollversammlung