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Auch wenn in die Deutschland die Gewerbefreiheit herrscht, gibt es bestimmte Tätigkeiten, für die eine besondere Gewerbeerlaubnis erforderlich ist. Die Erteilung der gewünschten Erlaubnis können Sie schriftlich bei der zuständigen IHK beantragen. Nach der Erteilung der Gewerbeerlaubnis und der entsprechenden Anmeldung der Tätigkeit beim Gewerbeamt, gibt es darüber hinaus auch bei einigen Berufen, die Verpflichtung zur Registrierung im öffentlichen Vermittlerregister. Welche erlaubnispflichtigen Tätigkeiten es gibt und welche Besonderheiten es hier zu bedenken gibt, finden Sie hier:
Immobilien wechseln heute schnell ihre Besitzer. Bringen Sie Verkäufer und Käufer zusammen, so benötigen Sie eine Erlaubnis gemäß § 34c der Gewerbeordnung.
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Seit dem 1. August 2018 benötigen Verwalter von Wohnimmobilien eine Gewerbeerlaubnis. Weiterführende Informationen und Hilfe für den Antrag finden Sie hier.
Wenn Immobilien ihre Besitzer wechseln, stellt sich die Frage nach der günstigsten Finanzierung. Für Ihre Beratung benötigen Sie die notwendige Gewerbeerlaubnis.
Betreuen Sie Bauvorhaben oder führen Sie vielleicht sogar Bauvorhaben im eigenen Namen als Bauträger durch? Alles Wissenswerte zur Erlaubnispflicht finden Sie hier.
Unterstützen Sie Kunden auf der Suche nach lukrativen Möglichkeiten der Geldanlage? Dafür benötigen Sie eine entsprechende Gewerbeerlaubnis. Anträge und mehr finden Sie hier.
Sie vermitteln die passenden Verbraucherkredite? Den Antrag auf die notwendige Erlaubnis dafür und wertvolle Informationen finden Sie hier.
Sie möchten Versicherungen vermitteln oder Kunden beratend zur Seite stehen? Dabei handelt es sich um eine erlaubnispflichtige Tätigkeit. Den Antrag und wertvolle Hinweise finden Sie hier.