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Sie sind auf der Suche nach Bescheinigungen, Sachkundeprüfungen oder Qualifikationen für Ihr spezifisches Berufsfeld? Hier werden Sie fündig. Der Service der IHK Flensburg bietet eine Vielzahl an Informationen von der Bewachung bis hin zum Taxi- und Mietwagenunternehmen. Einfach auf die gewünschte Rubrik klicken, schon erfahren Sie mehr.
Wer sich im Bewachungsgewerbe selbständig machen will, muss zusätzlich zur Erlaubnis des Ordnungsamtes die Sachkundeprüfung Bewachung ablegen. Zudem erfordert die Mitarbeit in einem Bewachungsunternehmen die Teilnahme an einer 40-stündigen Unterrichtung.
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Unternehmen im gewerblichen Güterkraftverkehr müssen eine besondere Eignung nachweisen, wenn Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen zum Fuhrpark gehören.
Die Mitarbeit in einem Bewachungsunternehmen erfordert die Teilnahme an einer 40-stündigen Unterrichtung.
Sie möchten als Berufskraftfahrer im gewerblichen Güter- und Personenverkehr tätig sein? Dann benötigen Sie die beschleunigte Grundqualifikation als zusätzliche Ausbildung.
Unter bestimmten Umständen ist eine Befreiung von der Unterrichtung nach der Verwaltungsvorschrift für Gaststättenunterrichtung möglich. Lesen Sie hier weitere Informationen zu diesem Thema.
Wer in der Gastronomie arbeiten möchte, muss in der Regel an dieser Unterrichtung teilnehmen: Informationen, Inhalte und Anmeldung.
Wer ein Taxi- oder Mietwagenunternehmen führen will, muss eine Fachkundeprüfung bei der IHK Flensburg ablegen.
Güterkraftverkehrsunternehmer, die sich auf Gefahrguttransporte spezialisiert haben oder allgemein als Transporteure Gefahrgut befördern, müssen entsprechend qualifizierte Fahrer einsetzen, die im Besitz einer gültigen ADR-Bescheinigung sind. Einen Überblick über die Dauer der Erst- und Auffrischungsschulungen und der Veranstalter finden Sie hier.
Hier finden Sie umfassende Informationen zur Bestellung von Gefahrgutbeauftragten sowie die Anmeldung zur Prüfung.
Wer in Schleswig-Holstein und Hamburg Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen möchte, benötigt gewöhnlich die Unterrichtung nach §33c GewO.
Sie sind Betreiber einer Verbundspielhalle in Schleswig-Holstein? Dann ist Ihnen das Spielhallengesetz (SpielhG) des Landes und der damit erforderliche Sachkundenachweis sicherlich bekannt.