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Nach der neuen Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) müssen Unternehmer und Inhaber eines Betriebes, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen-, Wasser- oder Luftfahrzeugen beteiligt sind, mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen.