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Nicht jeder mit einem Führerschein ist gleichzeitig berechtigt, im Güterkraftverkehr zu arbeiten. Personen, die ein Kraftfahrzeug führen, welches ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen (einschließlich Anhänger) aufweist, müssen fachlich geeignet sein.
Eine entsprechende fachliche Eignung wird im Allgemeinen durch eine Prüfung nachgewiesen. Diese Prüfung für den Güterkraftverkehr besteht aus zwei jeweils zweistündigen schriftlichen Teilen und gegebenenfalls aus einem bis zu einer halben Stunde andauernden mündlichen Teil.
Die Prüfung für den Güterkraftverkehr umfasst dabei folgende Sachgebiete: