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Für die Betreuung der beruflichen Aus- und Weiterbildung und für sonstige hoheitliche Dienstleistungen erheben die Industrie- und Handelskammern Gebühren. Zu welchem prozentualen Anteil diese die tatsächlichen Kosten decken, legt die Vollversammlung fest. Der neue Gebührentarif ist ab dem 18. März 2021 in Kraft getreten. Kalkuliert wurde nach einem einheitlichen Schema aller drei IHKs in Schleswig-Holstein.